20h ago · 4 Min. Lesezeit
Frühere Abgeordnete Katie Wallis nach Umgehung einer Glücksspiel-Selbstsperre unter Auflagen von Strafe verschont
Wallis räumte ein, einen Passscan verändert zu haben, um auf eine Online-Glücksspielplattform zuzugreifen. Nach ihrem Schuldbekenntnis gemäß dem Computer Misuse Act wurde sie für neun Monate bedingt von Strafe verschont.

Die frühere konservative Abgeordnete Katie Wallis wurde für neun Monate bedingt von Strafe verschont, nachdem sie eingeräumt hatte, das Geburtsdatum auf einem digitalen Passbild verändert zu haben, um eine Glücksspiel-Selbstsperre zu umgehen.
Der Fall wurde am 2. November vor dem Cardiff Crown Court verhandelt. Wallis bekannte sich einer Straftat nach dem Computer Misuse Act schuldig. Diese betraf ihr Verhalten im April 2022, als sie Abgeordnete für Bridgend war.
Verändertes Bild für Zugang zu Glücksspielkonto verwendet
Das Gericht erfuhr, dass Wallis sich vor ihrem Einzug ins Parlament bei einem nationalen Selbstsperrsystem registriert hatte.
Später nutzte sie das veränderte Passbild, um auf eine nicht namentlich genannte Glücksspielplattform zuzugreifen, zahlte Geld ein und verlor es. Der Betrag wurde nicht bekannt gegeben.
Die Staatsanwaltschaft bestätigte, dass ihr physischer Reisepass nicht verändert worden war. Der Fall betraf ein digital bearbeitetes Foto oder einen Scan.
Richter verweist auf begrenzten Schaden und persönliche Milderungsgründe
Richter Shomon Khan beschrieb das Verhalten als einmalige, impulsive Handlung während einer akuten psychischen Belastung. Er stellte fest, dass niemand sonst einen finanziellen Verlust erlitten hatte, auf keine Daten anderer Personen zugegriffen und kein Computersystem beschädigt worden war.
Die bedingte Strafbefreiung bedeutet, dass gegen Wallis wegen dieser Tat doch noch eine Strafe verhängt werden könnte, falls sie innerhalb von neun Monaten eine weitere Straftat begeht. Außerdem wurde ihr die Zahlung einer gesetzlich vorgeschriebenen Zusatzabgabe von 26 Pfund auferlegt.
Zwei gesonderte Anklagepunkte wegen des Besitzes eines falschen Reisepasses führten nicht zu Verurteilungen.
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Wallis räumte ein, einen Passscan verändert zu haben, um auf eine Online-Glücksspielplattform zuzugreifen. Nach ihrem Schuldbekenntnis gemäß dem Computer Misuse Act wurde sie für neun Monate bedingt von Strafe verschont.
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