Liberias neuer Glücksspielrahmen führt eigene Lizenzgebühren, strengere Werbekontrollen und Pläne zur Echtzeitüberwachung von Transaktionen lizenzierter Betreiber ein.
Liberias National Lottery Authority (NLA) hat mit der Verordnung Nr. 005 von 2026 eine Lizenzgebühr von 80.000 US-Dollar für Online-Casinos und eine separate Gebühr von 80.000 US-Dollar für Betreiber von Prognosemärkten eingeführt. Der Regelungsrahmen trat nach der Veröffentlichung im Amtsblatt am 1. Oktober in Kraft und bringt neue Finanz-, Werbe- und Überwachungsanforderungen für die Branche.
Die Verordnung verbindet überarbeitete Lizenzgebühren mit Mindestkapitalanforderungen und einem geplanten Central Lottery Management System (CLMS). Ihre Umsetzung sieht Übergangsfristen vor, innerhalb derer Betreiber bestimmte finanzielle und technische Pflichten erfüllen müssen.
Lizenzgebühren und Kapitalanforderungen
Die Lizenzgebühren für Sportwetten bleiben für Online- und stationäre Angebote bei 90.000 US-Dollar. Zusätzliche Lizenzen für einzelne Counties sind gesondert gebührenpflichtig. Die Antragsgebühr steigt von 400 auf 500 US-Dollar, während die Gebühr für verspätete Verlängerungen von 500 auf 1.500 US-Dollar angehoben wird. Die Mindeststrafe für Verstöße gegen regulatorische Vorgaben steigt von 3.000 auf 5.000 US-Dollar.
Betreiber von Prognosemärkten müssen über ein eingezahltes Kapital von mindestens 500.000 US-Dollar verfügen. Sie dürfen ihre Produkte mit einer eigenen Lizenz oder über eine vom NLA-Verwaltungsrat bestätigte Partnerschaft anbieten. Untersagt sind Kontrakte über den Tod einer namentlich genannten Person, die Begehung einer Straftat oder den Ausgang einer Wahl in Liberia. Spielergelder müssen vom Betriebskapital getrennt gehalten werden.
Auch für Online-Casino- und Sportwettenunternehmen gilt ein Mindestkapital von 500.000 US-Dollar. Bestehende Lizenznehmer haben ab Inkrafttreten der Verordnung 180 Tage Zeit, die neuen Schwellenwerte zu erfüllen, sofern der Verwaltungsrat keine andere Übergangsfrist festlegt. Zum Nachweis sind geprüfte Jahresabschlüsse und eine Bankbestätigung erforderlich.
Transaktionsüberwachung nach Betriebsstart des Systems
Das CLMS soll der Aufsicht Echtzeitzugang zu Transaktionsdaten für Überwachung, Prüfungen und Berichterstattung ermöglichen. Die Verordnung beauftragt die NLA mit der Beschaffung und Einführung des Systems, bestätigt jedoch nicht, dass es bereits in Betrieb ist.
Die Anbindung wird zur Lizenzbedingung, sobald der Generaldirektor die Plattform für betriebsbereit erklärt. Betreiber erhalten dann eine Übergangsfrist von 180 Tagen, sofern der Verwaltungsrat keine kürzere Frist festlegt. Erhebliche Datenschutzverletzungen, Systemausfälle und unbefugte Eingriffe müssen innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Entdeckung gemeldet werden. Wesentliche Finanz-, Transaktions- und Compliance-Unterlagen sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren.
Werbebeschränkungen gelten auch für Influencer
Betreiber dürfen nicht in Medien werben, deren erwartetes Publikum zu mehr als 30 % unter 18 Jahre alt ist. Digitale Werbung muss Alterskontrollen vorsehen, bevor Nutzer zu Registrierungs- oder Kaufseiten weiterklicken können.
Bezahlte Influencer müssen ihre Geschäftsbeziehungen offenlegen. Betreiber müssen prüfen, ob deren Publikum überwiegend aus Erwachsenen besteht. Werbung muss außerdem Informationen zum verantwortungsvollen Spielen enthalten und darf weder garantierte Gewinne versprechen noch Glücksspiel als Lösung für finanzielle Schwierigkeiten darstellen.
Kommentare (0)
Noch keine Kommentare. Sei der Erste!