Press Gazette berichtet über manuelle Google-Sanktionen gegen Gambling Insider und weitere mit ClickOut verbundene Publikationen sowie über Entlassungen und Vorwürfe, Namen ehemaliger Journalisten würden weiterhin als Autorenangaben verwendet.
Mehrere mit ClickOut Media verbundene Glücksspiel- und Gaming-Publikationen sollen manuelle Google-Sanktionen erhalten haben. Das geht aus einer am 26. Oktober veröffentlichten Recherche von Press Gazette hervor.
Der Bericht nennt Gambling Insider und erklärt, dass vermutlich auch CasinoBeats, Gaming America und Playsense.nl betroffen sind. Er stellt einen Zusammenhang zwischen jüngsten Entlassungen in den Redaktionen und den Sanktionen in der Google-Suche her. ClickOut hat diese Erklärung jedoch nicht bestätigt.
Journalisten von Gambling Insider berichteten der Publikation, dass nach einer Google-Sanktion im September mehrere Mitarbeiter entlassen worden seien. Press Gazette meldete außerdem den Abbau von Stellen und freien Aufträgen bei Esports Insider.
Bedenken wegen Artikeln unter den Namen ehemaliger Mitarbeiter
Die Recherche folgt auf frühere Berichte über KI-generierte Inhalte, die nach dem Ausscheiden von Journalisten weiterhin unter deren Namen erschienen sein sollen.
Der ehemalige Autor Ben Touati erklärte, dass Artikel weiterhin seine Autorenzeile trugen, nachdem er den Zugang zu ClickOuts Systemen verloren hatte. In früheren Berichten schilderte er, Casino-Inhalte entdeckt zu haben, die ihm zugeschrieben wurden, obwohl er sie nicht verfasst hatte.
Im jüngsten Bericht identifizierte Press Gazette 28 Casino-Artikel unter Touatis Namen auf den deutschsprachigen Seiten von Esports Insider. Ihre Aktualisierungsdaten lagen zwischen Mai und Juli 2026. Touati erklärte, sein Zugang sei im März gesperrt worden.
ClickOut teilte Press Gazette mit, dass Esports Insider nicht dem Unternehmen gehöre. Der Publikation zufolge bezeichneten dennoch mehrere Mitarbeiter ClickOut als Betreiber der Website.
Was eine manuelle Maßnahme von Google bedeutet
Laut Google können menschliche Prüfer manuelle Maßnahmen verhängen, wenn Seiten gegen die Spamrichtlinien für die Suche verstoßen. Betroffene Seiten können schlechter platziert werden oder aus den Suchergebnissen verschwinden.
Die Richtlinie zum Missbrauch des Websiterufs betrifft Inhalte Dritter, die auf etablierten Websites hauptsächlich veröffentlicht werden, um von deren bestehenden Rankingsignalen zu profitieren. Affiliate-Links oder Beiträge Dritter allein stellen keinen Verstoß dar. Google unterscheidet außerdem zwischen dem Missbrauch des Websiterufs und dem Missbrauch durch massenhaft erstellte Inhalte. Letzterer betrifft Material, das unabhängig von seiner Entstehungsweise hauptsächlich zur Manipulation von Rankings produziert wird.
Die gemeldeten Sanktionen belegen für sich genommen nicht, dass der Einsatz von KI die Rankingmaßnahme ausgelöst hat. Ebenso beweisen die Bewertungen von KI-Detektoren allein nicht, wie bestimmte Artikel entstanden sind.
In einer früheren, von Press Gazette wiedergegebenen Stellungnahme erklärte ClickOut, KI-gestützte Inhalte mit menschlicher Prüfung und redaktioneller Bearbeitung zu kombinieren. Diese Aussage klärte die gesonderten Vorwürfe zur Verwendung der Autorenangaben ehemaliger Mitwirkender nicht.
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